Behandlungsvereinbarungen zu Einzelsitzungen
Vertragsgegenstand
Zu den Einzelsitzungen wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.
Der Klient / die Klientin wird darüber aufgeklärt, dass die Therapie oder das Verfahren keine körperliche Untersuchung durch einen Arzt ersetzt und dass er / sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Frau Kundmüller informiert über die Möglichkeiten ihrer Arbeitsweisen und klärt über Inhalte, Umfang, Besonderheiten (u.a. Arbeiten mit Berührung) auf.
Die Sitzungen finden in gegenseitigem Einverständnis und auf freiwilliger Basis statt.
Der Klient/die Klientin ist bereit, Selbstverantwortung in vollem Umfang zu übernehmen.
Behandlungsdauer, Honorar, Kostenerstattung durch Leistungsträger
Die Sitzungen finden nach Vereinbarung statt.
Die Dauer einer Sitzung beträgt 60 Minuten.
Die Kosten einer Sitzung sind in Privatleistung bar oder nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Der Klient / die Klientin wird darüber aufgeklärt, dass nach dem HPG keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht und dass private Krankenversicherungen die Erstattung der Kosten ganz oder teilweise ablehnen können. Der Klient/die Klientin leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren. Frau Kundmüller wirkt dahingegen mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen nach dem GebüH erstellt werden. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen Einfluss auf die Kostenforderungen der Praxis von Frau Kundmüller.
Der Klient / die Klientin verpflichtet sich, zu den Sitzungen pünktlich zu erscheinen.
Ausfallhonorar
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient / die Klientin Frau Kundmüller ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des Stundensatzes. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient / die Klientin 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden (wie Erkrankung, Unfall) am Erscheinen verhindert ist.
Kann Frau Kundmüller eine Stunde nicht wahrnehmen, bietet sie einen Ersatztermin an.
Beendigung des Vertrages
Die Behandlung kann in gegenseitigem Einverständnis unterbrochen oder mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In der Regel schließt sich noch ein abschließendes Gespräch an.
Frau Kundmüller ist bei der Suche nach einer anderen qualifizierten Weiterbehandlung behilflich.
Schweigepflicht
Über die Sitzungsinhalte besteht Schweigepflicht. Frau Kundmüller muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger, familiäre Bezugspersonen, zur Supervision oder zu Zwecken der fachlichen Rücksprache mit dem dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin schriftlich durch den Klienten / die Klientin entbunden werden.
Der Klient / die Klientin hat das Recht, alle Aufzeichnungen des Behandlungsverlaufes einzusehen.
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für Samstags- und Wochenendkurse.
Bitte beachten Sie auch das aktuelle Hygienekonzept für Einzel- und Gruppentherapie.